Nach meinem Studium und einer Tätigkeit als Assistent an der FU Berlin erhielt ich 1994 meine Zulassung als Rechtsanwalt.
Ich bin Fachanwalt für Strafrecht.
Neben einer frühen Spezialisierung im Strafrecht bin ich durchgehend zivilrechtlich und in der Beratung von Unternehmen tätig. Seit 1993 unterstütze ich caritative Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen. Ich berate Unternehmen in der Krise und habe den theoretischen Teil der Ausbildung zum Fachanwalt für Insolvenzrecht erfolgreich absolviert.
Als Dozent in der beruflichen Fortbildung halte ich Seminare im Insolvenz- und Zivilrecht. Gleichzeitig berate ich Träger der Jugendarbeit bei Fragen der Aufsichtspflicht, deren innerbetrieblicher Organisation sowie Prüfung bzw. Abwehr von Haftungsansprüchen.
Ich möchte Sie über Grundsatzentscheidungen informieren, an denen ich mitgewirkt habe:
BGH XI ZR 90/02
Rechtskrafterstreckung von Versäumnisurteilen
(veröffentlicht in NJW 2003 Seite 1044)
LG Berlin 86 T 614/03
Rechtsmittel bei Rücknahmefiktion des Antrags im Insolvenzverfahren
(veröffentlicht in ZVI 2003 Seite 344)
LG Berlin 86 T 603/04
Fahrlässigkeit bei der Abgabe eines Insolvenzantrages
(veröffentlicht in ZVI 2005 Seite 96)
LG Neubrandenburg 4 T 172/05
Versagung der Restschuldbefreiung wegen falscher Angaben
LG Berlin 86 T 296/07
Aufhebung der Gewährung der Stundung von Verfahrenskosten in Insolvenzvefahren
(veröffentlicht in ZInsO 2007 Seite 824)
BGH IX ZB 110/10 (Download)
Gegenstandswert von Beschwerden in Restschuldbefreiungsverfahren
LG Berlin 19 T 78/16 (Download)
Freigabe der Mietkaution im Insolvenzverfahren durch den Verwalter (rechtskräftig)
(siehe auch BGH v. 16.03.2017 - IX ZB 45/15)
LG Berlin 84 T 9/22 (Download)
Beiordnung eines Anwalts in Insolvenzverfahren für den Schuldner bei Forderungsanmeldungen aus vorsätzlich unerlaubten Handlungen (NZI 2022, 277)