Auch die Entscheidung, in einem Verfahren zu schweigen, bedarf einer sachkundigen Beratung.
Jede Strafverteidigung ist eine Gradwanderung zwischen Freispruch und Verurteilung mit den daraus teilweise folgenden langjährigen Freiheitsstrafen.
Der Mandant steht unter enormen Druck und findet sich plötzlich in einer für ihn völlig fremden Welt unvermittelt wieder. Dieser Druck wird teilweise durch eine Untersuchungshaft, die damit verbundene Isolation, private und wirtschaftliche Probleme unerträglich gesteigert. Er muss sich bei der Beurteilung der prozessualen und tatsächlichen Lage auf seinen Verteidiger verlassen können, der ausschließlich seine Interessen zu vertreten hat. Dessen Aufgabe ist zunächst eine genaue Analyse der Situation und der damit verbundenen Handlungsoptionen.
Jeder Fehler in dieser Phase wird weitreichende Auswirkungen auf den Ablauf des Verfahrens und damit auch auf das Ergebnis haben.
Die Verteidigung in Wirtschaftsstrafsachen ist aufwendiger als in sonstigen Verfahren. Eine erfolgreiche Verteidigunsstrategie bindet Steuerberater, Kaufleute und Unternehmensjuristen mit ein, die die umfangreichen Ermittlungsakten gemeinsam analysieren.
Die Verfahrens- und Beweisregeln sind jedoch mit denen in anderen Strafverfahren identisch. Ich habe Erfahrung aus verschiedenen Großverfahren im Umgang mit allen Strafverfolgungsbehörden einschließlich der Steuerfahndung und verfügen über eine solide Ausbildung im Bilanz- und Steuerrecht.
Ich unterstütze die Mandanten dem Druck des Verfahren stand zu halten, auch indem ich die Interessen gegenüber der Presse, soweit erforderlich, wahre. Bei Bedarf stelle ich ein Team für die Verteidgung zusammen.