Rechtsanwalt Martin Schüßler

RVG
Rechtsanwälte vereinbaren in der Regel ihre Gebühren nach dem RVG. Diese sind von der Höhe des Gegenstandswertes abhängig und werden zu Beginn des Mandates - soweit dies möglich ist - ermittelt.

 

Beratungs- und Prozeßkostenhilfe
Es gibt in vielen Fällen die Mögklichkeit der Übernahme der Kosten durch das zuständige Amtsgericht. Die
Rechtsantragsstelle Ihres Amtsgerichtes berät hierzu. Es ist empfehlenswert, sehr frühzeitig dort einen Antrag zu stellen. Sprechen Sie mich an, wenn Sie meinen, dass dies aufgrund Ihrer schwierigen wirtschaftlichen Situation für Sie in Betracht kommt.

 

Insolvenzverfahren
Hier treffe ich mit den Mandanten nach einem ersten kostenfreien Vorgespräch regelmäßig von dem RVG abweichende Gebührenvereinbarungen.

Verbraucherinsolvenzverfahren (Bruttohonorare):

    • 400,- € Grundgebühr
      für einen außergerichtlichen Einigungsversuch nebst Bescheinigung über das Scheitern
    • 29,75 € je Gläubiger
    • 150,- € für die Betreuung eines Antrages auf Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens
    • 150,- € für jede Immobilie im Verfahren

In Einzelfällen wird ein Beratungshilfeschein für die Übernahme der Kosten durch das zuständige Amtsgericht erteilt.

Kostenfreie Hilfe bieten die staatlich anerkannten Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen.


Regelinsolvenzverfahren:

Vereinbarung von Stundensätzen in Höhe von 175,- € netto.

Die Betreuung von Verfahren ab der Eröffnung erfolgt in der Regel ebenfalls nach Stundensätzen.

Strafverfahren
Auch hier gilt das RVG. Vielfach sind individuelle Honorarvereinbarungen sinnvoll.

Ich werde auf der Liste Berliner Pflichtverteidiger geführt.

Fon: +49 30 2433 6995    mail @ schuessler-ra.de